Versteigerungsbedingungen 1. Der Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten gestattet, die einen Katalog besitzen. Mit Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes erkennt der Interessent die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen an. 2. Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Ver- steigerungsordnung (BGBl I 1976, 1346) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestim- mungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in EURO-Währung. 3. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Die Mindestgebote liegen bei 90% der Schätzpreise. Aufträge, die unter 90% des Schätzpreises liegen, können nicht bearbeitet werden. 4. Der Nachverkauf der nicht während der Auktion versteigerten Ware erfolgt, wenn nicht anders limitiert, zu 90% des Schätzpreises plus Aufgeld und Mehrwertsteuer siehe Punkt 5. 5. Der Zuschlagspreis ist Nettopreis und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Auf- geld für deutsche Sammler von 25%. Goldmünzen, die von der MwSt. befreit sind, werden mit einem Aufgeld von 20% berechnet. Kursgültige Goldmünzen sind umsatzsteuerfrei; der Auktionator behält sich jedoch eine Nachberechnung der Umsatzsteuer für solche Stücke vor, die nicht in einem vom Bundesfinanzministerium noch zu erstellenden Katalog enthalten sind. Privaten Käufern, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet. Händlern, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden gebeten, bei ihren Geboten ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.) anzugeben, damit die ersteigerte Ware umsatzsteuerfrei geliefert werden kann. Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 20%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berech- net, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet. Es ist bankspesenfrei zu zahlen. 6. Der Versand geht zu Lasten des Ersteigerers bzw. Empfängers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen- bestimmungen ihres Landes; der Auktionator lehnt jede Haftung für Folgen, die sich aus Verstößen hiergegen ergeben können, ab. Versandformalitäten werden vom Versteigerer besorgt. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet. Für Zahlungen, die mit Paypal erfolgen, erfolgt der Versand ausschließlich an die Adresse, die Paypal hinterlegt ist. 7. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders verein- bart, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung bzw. nach Erhalt der Ware fällig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Der Versteigerer behält sich vor, Käufern, die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden; in diesem Fall wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Im Verzögerungsfalle ist der Versteigerer berechtigt ab Zuschlagsdatum Zinsen (1.5% pro Monat) in Rechnung zu bringen. Die ersteigerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. 8. Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache ver- weigert, wird die Sache nicht an den Ersteigerer übergeben. Der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zu- schlag und die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. Der Ersteigerer haftet bei geringerem Erlös für den Ausfall; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 9. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Ersteigerer zur Ab- nahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag könnte die Nummer noch einmal ausgerufen wer- den. Der Versteigerer ist berechtigt Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. Eine Vorausnahme von Nummern findet nicht statt. Im Bedarfsfall ist der Auktionator berechtigt, die Limite um eine Steigerungs- stufe für den Kunden zu überschreitten, dies gilt besonders bei der Abgabe von gleich hohen Geboten Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen: Saalauktion: bis zu 100,-€ bis zu 200,- € bis zu 800,-€ bis zu 2000,-€ bis zu 8000,- € bis zu 20.000,- € bis zu 80.000,- € ab 80.000,- € 10. Soweit nicht anders vermerkt, gelten im Übrigen die allgemeinen Versteigerungsbestimmungen und, auch im e-live Auktion (Online-Auktion) bis zu 50,-€ 2,-€ 5,- € bis zu 200,- € 10,- € bis zu 500,- € 20,- € bis zu 1000,- € 50,- € bis zu 2000,- € bis zu 5000,- € 100,- € 250,- € bis zu 10.000,- € ab 20.000,- € 500,- € 5,-€ 10,- € 20,- € 50,- € 200,- € 500,- € 1000,- € 2000,- € Verhältnis zu ausländischen Kunden, gilt Deutsches Recht. 11. Schriftliche Aufträge werden von uns ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von uns un- bekannten Bietern können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden. Jedes Gebot des Kunden im Rahmen der live-bidding und e-live Auktion stellt ein verbindliches An- gebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist solange wirksam, bis ein höheres Gebot (Übergebot) abgegeben oder die e-live Auktion ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen wird. Die Vorgebote für die Online-Auktion können über die Website www.muenzen-leipzig.de abgegeben werden, sobald die Auktion online verfügbar ist. Während der Auktion erfolgt das „live bidding“ bis zum finalen