Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

hoehn_506

6. Versteigerung 6.1 Der Zuschlag erfolgt elektronisch nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Kunden zur Abnahme. Die Mindeststeigerungsstufen für das Bieterverfahren betragen: Mindeststeigerungsstufen: bis zu 100,00 EUR: 5,00 EUR bis zu 5.000,00 EUR: 100,00 EUR bis zu 200,00 EUR: 10,00 EUR bis zu 10.000,00 EUR: 200,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR: 20,00 EUR ab 10.000,00 EUR: 500,00 EUR bis zu 3.000,00 EUR: 50,00 EUR 6.2 Die ersteigerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. 6.3 Soweit nicht anders vermerkt, gelten im Übrigen die Allgemeinen Versteigerungsbestimmungen und, auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden, gilt deutsches Recht. 6.4 Schriftliche Aufträge werden von uns ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von uns unbekannten Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen be- nannt werden. Schriftliche Aufträge bitten wir frühzeitig einzusenden. Bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. 7. Mängelhaftung 7.1 Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt. Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§ 434, 459 ff. BGB. Die Angabe der Erhaltung ist streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Die bei- gedruckten Preise sind Schätzpreise. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht erkannte gefälschte Auktionsware wird gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ausgenommen sind Orden und Ehrenzeichen. Für diese Stücke übernehmen wir keine Echtheitsgarantie. Sämtliche Ansprüche wegen begründeter Beanstandungen sind auf den Netto-Rechnungswert der jeweils zugrundeliegenden Lieferung beschränkt. Im Übrigen haften der Versteigerer und seine Angestellten nur, falls ihnen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nummern mit mehreren Münzen (Lots) sind nach dem Zuschlag von Beanstandungen (Fäl- schungen ausgenommen) ausgeschlossen. Soweit es sich bei den Stückzahlen des Lots um Circa-Angaben im Katalog handelt, haftet der Versteigerer nicht für abweichende Stückzahlen. 7.2 Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Mängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie solche Mängel sofort schriftlich, durch telefonische Vorankündigung oder durch Rücksendung der Ware. Die Versäumnis dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. 7.3 Sollte sich wider Erwarten ein Stück als falsch herausstellen, ist die Gewährleistung auf die Höhe des Zuschlagspreises plus Aufgeld beschränkt. Bei nicht zu lösenden Meinungsverschiedenheiten kann der Verstei- gerer einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, wobei die Kosten der unterlegenen Partei in Rechnung gestellt werden. 8. Erfüllungsort ist für beide Teile Leipzig. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Versteigerung ist der Gerichtsstand Leipzig, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt. 9. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Kunden sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und ver- fassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§§ 86a, Abs. 3, StGB). Die Firma Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K., Inhaber Manfred Höhn, der Versteige- rer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne der § 86a StGB, zu benutzen. Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e. K Inhaber: Manfred Höhn Versteigerer: Saskia Höhn, Christina Höhn Versteigerungsbedingungen

Seitenübersicht