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Versteigerungsbedingungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Der Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten gestattet, die einen Katalog besitzen. Mit Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes erkennt der Interessent die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen an. Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsordnung (BGBl I 1976, 1346) erge- benden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in EURO-Währung. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Die Mindestgebote liegen bei 90% der Schätzpreise. Der Nachverkauf der nicht während der Auktion versteigerten Ware erfolgt, wenn nicht anders limitiert, zu 90 % des Schätzpreises plus Aufgeld und Mehr- wertsteuer siehe Punkt 5. Der Zuschlagspreis ist Nettopreis und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld für deutsche Sammler von 23 %. Goldmün- zen, die von der MwSt. befreit sind, werden mit einem Aufgeld von 15% berechnet. Kursgültige Goldmünzen sind umsatzsteuerfrei; der Auktionator behält sich jedoch eine Nachberechnung der Umsatzsteuer für solche Stücke vor, die nicht in einem vom Bundesinanzministerium noch zu erstellenden Katalog enthalten sind. Privaten Käufern, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet. Händlern, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden gebeten, bei ihren Geboten ihre Umsatzsteuer-Identiikationsnummer (UST-IdNr.) anzugeben, damit die ersteigerte Ware umsatzsteuerfrei geliefert werden kann. Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 17 %. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet. Es ist bankspesenfrei zu zahlen. Der Versand geht zu Lasten des Ersteigerers bzw. Empfängers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisenbestimmungen ihres Landes; der Auktionator lehnt jede Haftung für Folgen, die sich aus Verstößen hiergegen ergeben können, ab. Versandformalitäten werden vom Versteigerer besorgt. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung fällig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Der Versteigerer behält sich vor, Käufern, die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden; in diesem Fall wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungsein- gang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Im Verzögerungsfalle ist der Versteigerer berechtigt ab Zuschlagsdatum Zinsen (1.5 % pro Monat) in Rechnung zu bringen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verplichtet den Ersteigerer zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. Eine Voraus- nahme von Nummern indet nicht statt. Im Bedarfsfall ist der Auktionator berechtigt, die Limite um eine Steigerungsstufe für den Kunden zu überschreitten, dies gilt besonders bei der Abgabe von gleich hohen Geboten Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen: Mindeststeigerungsstufen: bis zu 100,00 EUR: bis zu 200,00 EUR: bis zu 1.000,00 EUR: bis zu 3.000,00 EUR: 5,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR 50,00 EUR bis zu 5.000,00 EUR: bis zu 10.000,00 EUR: ab 10.000,00 EUR: 100,00 EUR 200,00 EUR 500,00 EUR 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Die ersteigerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. Soweit nicht anders vermerkt, gelten im Übrigen die allgemeinen Versteigerungsbestimmungen und, auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden, gilt Deut- sches Recht. Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, wird die Sache nicht an den Ersteigerer übergeben. Der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. Der Ersteigerer haftet bei geringerem Erlös für den Ausfall; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Schriftliche Aufträge werden von uns ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von uns unbekannten Bietern können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden. Schriftliche Aufträge bitten wir frühzeitig einzusenden. Bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Telefonbieter verplichten sich, mindestens den Schätzpreis der gebotenen Lose zu bieten. Telefonisches Bieten ist erst ab einer Schätzung von 500,- Euro möglich. Dies muss mit dem Auktionshaus mindestens 3 Tage vorher vereinbart werden. Für eine einwandfreie Verbindung und das Zustandekommen einer Leitung übernehmen wir keine Garantie. Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt. Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§434, 459ff BGB. Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht erkannte gefälschte Auktionsware wird gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ausgenommen sind Orden und Ehrenzeichen. Für diese Stücke übernehmen wir keine Echtheitsgarantie. Sämtliche Ansprüche wegen begründeter Beanstandungen sind auf den Netto-Rechnungswert der jeweils zugrundeliegenden Lieferung beschränkt. Im Üb- rigen haften der Versteigerer und seine Angestellten nur, falls ihnen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nummern mit mehreren Münzen (Lots) sind nach dem Zuschlag von Beanstandungen (Fälschungen ausgenommen) ausgeschlossen. Soweit es sich bei den Stückzahlen des Lots um Circa-Angaben im Katalog handelt, haftet der Versteigerer nicht für abweichende Stückzahlen. Die Echtheit der Stücke wird bis zur Höhe des Kaufpreises garantiert. Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise, die unter-oder überschritten werden können. Aufträge, die unter 90% des Schätzpreises liegen, können nicht bearbeitet werden. Erfüllungsort ist für beide Teile Leipzig. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Versteigerung ist der Gerichtsstand Leipzig, sofern es sich bei dem Ersteigerer um einen Vollkaufmann handelt. Aus Kostengründen wird die Zusendung des Kataloges eingestellt, wenn sich der Empfänger während 18 Monaten weder an der Auktion beteiligt noch die Katalogschutzgebühr von 10,00 EUR entrichtet hat. Auktionskataloge mit Ergebnisliste sind gegen Einzahlung eines Unkostenbeitrages von 10,00 EUR (europäisches Ausland 20,00 EUR / Übersee 30,00 EUR oder $ 30,00) auf die Volksbank Leipzig, SWIFT-BIC: GENO DEF 1 LVB und IBAN: DE 528 609 560 403 079 554 31 portofrei erhältlich. Die Ergebnisliste wird auch einzeln nach Einzahlung eines Unkostenbeitrages von 3,00 EUR auf obiges Postgiro Konto portofrei zugesandt. Einzelergebnisse können nicht mitgeteilt werden. Bitte auf Überweisungen den Absender deutlich angeben. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß der Katalog und die darin enthaltenen zeitge- schichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswid- riger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§§ 86a, Abs. 3, StGB). Für eingehende Gebote am Auktionstag übernimmt Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K. keine Gewähr. Die Firma Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K., Inhaber Manfred Höhn, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verplichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne der § 86a StGB, zu benutzen. Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K, Inhaber: Manfred Höhn Versteigerer: Saskia Höhn, Christina Höhn

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